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Sparclub "Die Komplizierten" Satzung

1. Der Sparzeitraum erstreckt sich ab der 2. Kalenderwoche Januar bis zur 3. Kalenderwoche im November des laufenden Jahres.  In der Regel werden die Spargelder in der letzten Novemberwoche ausgezahlt.

2. Pro Sparer wird maximal ein Sparfach reserviert.  Es ist Partnern gestattet ein entsprechendes Partnerfach zu führen.

3. Der Mindestsparbeitrag, beträgt 2,50 Euro pro Woche.  Bei Partnerfächem gilt ein Mindestsparbeitrag von  5,-- Euro pro Woche.

4. Die Leerung der Sparfächer findet regelmäßig am Freitag der jeweiligen Woche gegen 20. 00 Uhr statt.

5. Das "Strafgeld" für die Nichterfüllung des Mindessparbeitrags beträgt  1,-- Euro pro Woche.  Bei Partnerfächer gilt ein "Strafgeld" von 2,-- Euro.

6. Die Strafgelder werden am Jahresende mit dem Sparguthaben verrechnet.

7. Das Mindestalter eines Sparers beträgt 18 Jahre.

8. Bei voraussehbarer Abwesenheit z.B. Urlaub, ist es gestattet auch im "voraus" durch Beifügung einer Notiz, im Sparfach, für mehrere Wochen im voraus zu sparen.  Dieser Zeitraum sollte im Regelfall 3 Wochen nicht überschreiten.  Ausnahmen sind nach vorheriger Rücksprache mit dem Vorstand gestattet.

9. Während der Sommerferien in Schleswig-Holstein ist die Sporthalle und der Gastraum, wo gespart wird, geschlossen.  Während dieser Zeit wird nicht gespart und es wird kein Strafgeld erhoben.  Entsprechende Termine werden durch Aushänge bekannt gegeben.

10. Eine Auszahlung des bisher eingezahlten Sparbeitrags (z.B. bei einem Austritt oder einem Umzug) während des laufenden Sparzeitraums ist nicht möglich, da selbst der Vorstand des Sparclubs rechtlich nicht die Möglichkeit hat, vor dem vereinbarten Termin Einlagen aus dem Sparkonto zu entnehmen.

11. Die aufgelaufenen Zinsen werden dem Sparclub gutgeschrieben und verbleiben bis zu einer Gemeinsamen Veranstaltung auf dem Konto.  Eine Auszahlung an einzelne Sparer erfolgt auch bei Austritt aus dem Sparclub nicht.

12.  Eintritte innerhalb des laufenden Sparjahres können nur bis zum 31. Januar erfolgen.

13.  Versammlungen finden in der Regel halbjährlich statt, entsprechende Termine werden vom Vorstand rechtzeitig, schriftlich in den Räumen des Sparclubs angekündigt.  Für Neubeschlüsse oder Änderungen ist hierbei die einfache Mehrheit der anwesenden Sparer maßgeblich und beschlussfähig.

14.  Kassenprüfungen finden unregelmäßig zweimal innerhalb des laufenden Sparjahres statt, die zweite Prüfung in der Regel kurz vor der anstehenden Auszahlung der Spareinlagen.

15. Der Vorstand wird jeweils für 1 Jahr während der ersten Versammlung des bevorstehenden Sparjahres neu gewählt.

16.  Der Sparclub "Die Komplizierten" ist kein e. V.

17. Der Sparschrank des Sparclubs "Die Komplizierten" ist nicht versichert!

Viel Spaß beim Sparen wünscht Euch der Vorstand.

 Fahrenkrug im Januar 2007

 

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